Als ich heute versucht habe, die letzte eBay-Rechnung zu buchen, stieß ich über eine Differenz zwischen dem Betrag, den meine Warenwirtschaft und eBay ausgerechnet hat.
Wie man unschwer nachvollziehen kann ist die MwSt. von 19% von 3,35 € nicht 0,67 sondern 0,6365 €.
eBay geht bei seiner Kalkulation so vor, dass für jede einzelne Angebotsgebühr die MwSt. separat ausgerechnet und aufaddiert wird. Dadurch kommt es zu der Diskrepanz von 3 Cent.
Würde ein Telekommunikationsprovider gleichermaßen vorgehen, und die MwSt. jedes einzelnen Telefongesprächs einzeln ausrechnen und aufaddieren käme eine beachtliche Differenz zustanden.
Ich finde auf die schnelle keine Urteile oder Regelungen, und glaube es gibt zwar keine Vorschrift ob eine horizontale oder vertikale Berechnung der MwSt. vorgenommen werden muss, finde aber die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Zusammenfassung von eBay nicht nur schlichtweg falsch, sondern die neue Abrechnungsmethode von eBay, bei der die Provisionen von der Verkaufsgebühr einbehalten werden, für jeden kleinen Betrieb, der sporadisch händisch Artikel auf eBay veräußert schlichtweg eine Katastrophe.
Der buchhalterische Aufwand zur Verortung der Zahlungen steht in keinem Verhältnis mehr zum erwirtschafteten Geldbetrag eines Verkaufs eines gebrauchten Artikels. Es könnte alles so einfach sein, hätte eBay alles gelassen wie es war. Wir werden uns von eBay aus besagten gründen leider trennen müssen.