klarna sendet rechtswidrig SPAM und fordert rechtswidrig Verzugsgebühren

Nachdem ich heute von klarna eine Mahnung per E-Mail zu einer Bestellung bekommen habe, und auf Zahlung verwalten geklickt habe, bekam ich ein paar Minuten später eine Werbemail. Ich habe dem Empfang von Werbemails nie zugestimmt. Hätte ich mehr Zeit und Nerv, würde ich Klarna. deswegen verklagen.

Davon abgesehen hat man mir mit der Mahnung Verzugsgebühren von 1,20€ in Rechnung gestellt. Voraussetzung für einen Verzug ist die Zustellung einer Rechnung. Eine Rechnung habe ich aber erst erhalten, nachdem ich heute beim Lieferanten angerufen habe. Mahngebühren oder Verzugsgebühren dürfen nur in Höhe tatsächlicher Kosten berechnet werden, dazu zählen keine Verwaltungskosten – beim Versand einer Mail entstehen faktisch keine Kosten/kein Porto, kein Papier, kein Druck) – entsprechend sind Mahngebühren auch unzulässig.

Das ganze ist überhaupt nur passiert, weil Klarna eine Zahlungsaufforderung für die WWL GbmH (ja, GbmH!) zugeschickt hat. Weil ich das nicht zuordnen konnte, da ich das Unternehmen garnicht kenne, habe ich die Mail für SPAM gehalten. Tatsächlich sollte die Zahlungsaufforderung für meine Bestellung bei beleuchtungdirekt.de sein, welche tatsächlich unter der WWL GmbH firmiert, was man aber nur sieht, wenn man auch ziemlich genau hinschaut. Aber – ich hatte ja nicht mal eine Rechnung, anhand derer mir das hätte auffallen können.

Warum ich das hier schreibe? Weil es mich ärgert! Es ärgert mich, dass in solchen großen Unternehmen wie Klarna. rechtswidrig gehandelt wird, weil die meisten Kunden keine Ahnung von der Rechtslage haben und einfach zahlen, es ärgert mich, dass es in diesen Firmen nichtmal eine Telefonnummer gibt, mit der man das klären könnte. Und alles ist nur passiert, weil sich dort jemand vertippt hat! Und da der Rechtsweg anstrengend und im Zweifelsfall teuer ist, bleibt mir nicht viel als das ganze einfach öffentlich zu machen, und so wenigstens dem ein- oder anderen einen guten Tipp zu geben: Die Verzugsgebühren zahle ich nicht!

Weil jemand bei Klarna. so schusselig war und GbmH statt GmbH geschrieben hat, soll ich jetzt 1,20€ zahlen? Ganz sicher nicht!

Klarna. wird deswegen auch keinen Rechtsstreit eröffnen, allein wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit, aber auch weil sie wissen, dass das Recht nicht auf Ihrer Seite ist, allein schon wegen dem Tippfehler. Generell kann ich nur jedem empfehlen, Mahngebühren kritisch zu hinterfragen und im Zweifelsfall lediglich die Hauptforderung zu begleichen! In einem anderen Fall habe ich 4fach Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen – die Inkasso-Kosten wurden immer höher, gezahlt habe ich nicht, denn eine Rechnung hatte ich nie erhalten, und die Inkasso-Kosten waren unzulässig. Zum Schluss hat mir der eigentliche Händler mit der Staatsanwaltschaft gedroht, was völliger unsinn ist, da die Staatsanwaltschaft dafür garnicht zuständig ist, was nur die rechtliche Unwissenheit des Händlers deutlich macht. Zuständig für Mahnsachen ist das Amtsgericht Hünfeld, aber nicht die Staatsanwaltschaft. Davon abgesehen hatte ich auch dort die Hauptforderung längst bezahlt – etwa 25€ für ein Netzteil. Die Inkasso-Kosten, die dann irgendwann kamen, beliefen sich dann direkt auf über 60€ – so kann man natürlich auch Geld verdienen.

Also mein Tipp: Unberechtigte Mahngebühren einfach nicht zahlen! Stattdessen die Hauptforderung begleichen, am besten mit dem Hinweis „Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtsschuld“. Solange keine Post vom Amtsgericht kommt einfach sämtliche Schreiben ignorieren, auch die eines Anwalts! Sollte Post vom Amtsgericht kommen Widerspruch formlos einlegen, dafür braucht man nicht mal einen Anwalt. Und wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommen sollte, einfach darauf hinweisen, dass die Mahngebühren nicht zulässig sind. Dazu sollte man wissen, das sämtliche Mahngebühren über 3,00€ jedes Gericht als unzulässig überhöht ansehen wird, wenn man darauf hinweist. Aber in 99% der Fälle wird niemand so Dumm sein und wegen unzulässigen 5€ Mahngebühren einen Gerichtsprozess eröffnen, wenn die Hauptschuld beglichen wurde.

Beleuchtungdirekt hat übrigens sehr hilfsbereit reagiert, und meinte ich solle denen eine Rechnung für die Mahngebühren schicken, sie würden das dann erstatten. Ich habe dankend abgelehnt, das ist a) den Aufwand nicht wert und b) auch einfach nicht notwendig, weil Klarna. keinen rechtlichen Anspruch auf die sogenannte Verzugsgebühr hat. Dem Shop kann man also keinen Vorwurf machen, gute Preise, schnelle Lieferung, werde dort auch in Zukunft wieder bestellen.

…to be continued…

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